Erklärung zur Barriere-Freiheit

in Leichter Sprache

 

Barriere-Freiheit ist ein Recht


Wir wollen unser Internet-Angebot barrierefrei machen.


Barriere-Freiheit bedeutet: 


Alle Menschen sollen unser Internet-Angebot leicht nutzen können.

 


Zum Beispiel:


•    Menschen mit einer Seh-Behinderung


•    Menschen mit Lern-Schwierigkeiten

 

Barriere-Freiheit ist ein Recht.


Hier steht das Recht auf Barriere-Freiheit:


Im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikations-Technik Berlin


Die Abkürzung ist BIKTG Bln.

 

Hier stehen die Regeln für Barriere-Freiheit im Internet:


Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung


Die Abkürzung ist BITV.


 

Darum gibt es auch diese Seite: 


Erklärung zur Barriere-Freiheit.

 

Wo steht die Erklärung zur Barriere-Freiheit in schwerer Sprache?


1.    Oben rechts auf der Seite sind 3 Quer-Striche. Das ist ein Menü.


2.    In dem aufgeklappten roten Menü steht: Digitale Barrierefreiheit.


3.    Wählen Sie aus: Digitale Barrierefreiheit.

 

In der Erklärung zur Barriere-Freiheit steht:


 

Wie barrierefrei ist dieses Internet-Angebot?


Es gibt 3 Möglichkeiten.


Eine Internet-Seite ist: 


1.    barrierefrei


2.    zum Teil barrierefrei


3.    nicht barrierefrei


Unser Internet-Angebot ist zum Teil barrierefrei.

 

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?


Wir haben alle Barrieren aufgeschrieben.


Der Link steht im Menü oben auf der Seite.

Das Menü öffnet sich, wenn man auf die 3 Quer-Striche oben klickt.


Wählen Sie: Digitale Barrierefreiheit


Diese Seite ist in schwerer Sprache.


 

Wann wurde die Erklärung zur Barriere-Freiheit zuletzt geändert?


Die Barriere-Freiheit für dieses Internet-Angebot muss 1 Mal im Jahr geprüft werden.


Das gilt auch für diese Erklärung.

 


Das Prüfdatum steht hier:


Diese Erklärung zur Barriere-Freiheit ist vom 14.03.2023


Das Prüfdatum darf nicht älter als 1 Jahr sein.


Die Erklärung zur Barriere-Freiheit ist für alle öffentlichen Stellen Pflicht.

 

Zum Beispiel für:


•    die Polizei


•    das Ordnungsamt


•    die BVG


Diese Pflicht gibt es seit dem Jahr 2019.


 

Haben Sie Probleme bei der Nutzung?


Sie wollen unser Internet-Angebot nutzen.


Wenn Sie dabei eine Barriere bemerken,


dann können Sie sich beschweren.


Melden Sie es uns, wenn Sie zum Beispiel:


•    etwas nicht lesen können


•    etwas nicht verstehen


•    die Bedienung zu schwer ist

 

Wir unterstützen Sie gerne.


Hier ist der Kontakt für Ihre Beschwerde:

Name: Kerstin Lassnig


E-Mail: landesdenkmalamt@lda.berlin.de


Telefon: +49 30 90259 3600
 

 

Oben rechts auf der Seite sind 3 Quer-Striche. Das ist ein Menü.


Wählen Sie aus: Digitale Barrierefreiheit.


Diese Seite ist in schwerer Sprache.


Im Abschnitt 5 stehen E-Mail-Adresse und Telefon-Nummer.

 

Ihre Meldung war ohne Erfolg?


Sie haben uns ein Problem mit unserem Internet-Auftritt gemeldet.


Wir brauchen bis zu 4 Wochen Zeit zur Bearbeitung.


Bitte warten Sie diese 4 Wochen ab. 

 

Sie können sich weiter beschweren:


•    wenn Sie von uns keine Antwort erhalten haben


•    wenn Sie mit dem Ergebnis nicht zufrieden sind

 

Wenden Sie sich dann an diese Stelle:

 

Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit


Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport


Abteilung 5

 

Postanschrift: 


Klosterstr. 47


10179 Berlin 

 

Telefon: 030 90 223 15 25 


E-Mail: Landesbeauftragte-Digitale-Barrierefreiheit@SenInnDS.berlin.de